EmpCo Richtlinien Harald Zeiss Redner Speaker Institut für nachhaltigen Tourismus

EmpCo im Tourismus: Neue Regeln gegen Greenwashing stellen Reiseveranstalter und Reisebüros vor Herausforderungen

Seit dem 27. September 2026 gelten neue Regeln für die Nachhaltigkeitskommunikation in der Tourismusbranche. Mit der europäischen EmpCo-Richtlinie werden pauschale Umweltversprechen, fragwürdige Nachhaltigkeitssiegel und irreführende Klimaneutralitätsaussagen deutlich stärker eingeschränkt. Was das für Reiseveranstalter und Reisebüros bedeutet, erläutert Prof. Dr. Harald Zeiss, Geschäftsführer des Instituts für nachhaltigen Tourismus (Inatour), in einem ausführlichen Interview mit dem Fachmagazin touristik aktuell.

Nachhaltigkeitswerbung muss künftig nachprüfbar sein

Mit der EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition, kurz EmpCo, möchte die Europäische Union Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen schützen. In Deutschland wurden die Vorgaben unter anderem durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.

Für die Tourismusbranche bedeutet dies eine erhebliche Veränderung. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltige Reise“, „umweltfreundliches Hotel“ oder „klimaneutraler Urlaub“ können nicht mehr ohne Weiteres als Werbeversprechen eingesetzt werden. Unternehmen müssen zunächst unterscheiden, ob sie eine allgemeine oder eine konkret spezifizierte Umweltaussage treffen. Eine Spezifizierung muss klar und hervorgehoben auf demselben Medium stehen. Für allgemeine Umweltaussagen verlangt das Gesetz den Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung; bei konkretisierten Aussagen müssen Inhalt, Reichweite und Nachweise zusammenpassen. Kompensationsbasierte Aussagen über eine neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkung einer Reise sind gegenüber Verbrauchern unzulässig.

Harald Zeiss weist im Interview darauf hin, dass sich die neuen Anforderungen keineswegs auf große Reiseveranstalter beschränken. Auch kleinere Unternehmen, Hotels und Reisebüros müssen ihre Kommunikation überprüfen. Dies betrifft nicht nur Prospekte und Internetseiten, sondern ebenso Newsletter, Buchungsstrecken und die persönliche Beratung.

Auch Reisebüros tragen Verantwortung

Eine besondere Herausforderung entsteht im Reisevertrieb. Reisebüros übernehmen häufig Produktbeschreibungen und Nachhaltigkeitsaussagen ihrer Veranstalter. Doch allein die Tatsache, dass diese Informationen von einem anderen Unternehmen stammen, schützt nicht automatisch vor einer möglichen rechtlichen Verantwortung.

Verwendet ein Reisebüro eine problematische Aussage in seiner eigenen Werbung oder Beratung, kann es dafür selbst verantwortlich sein. Deshalb empfiehlt Zeiss, Nachhaltigkeitsversprechen kritisch zu prüfen und bei Bedarf entsprechende Nachweise beim Veranstalter anzufordern.

Für Reiseveranstalter ergibt sich daraus ebenfalls eine wichtige Aufgabe. Sie sollten ihren Vertriebspartnern nicht nur verlässliche Informationen über die Nachhaltigkeitsleistungen ihrer Produkte zur Verfügung stellen, sondern möglichst auch geprüfte Formulierungen für die Kundenberatung anbieten.

Schulungen und ein besseres Verständnis der neuen Regelungen gewinnen damit erheblich an Bedeutung.

Was bedeutet EmpCo für nachhaltige Reiseangebote?

Die neuen Regelungen bedeuten keineswegs, dass Reiseunternehmen künftig nicht mehr über Nachhaltigkeit sprechen dürfen. Entscheidend ist vielmehr, wie präzise und überprüfbar sie ihre Aussagen formulieren.

Statt eine komplette Rundreise pauschal als nachhaltig zu bezeichnen, können Unternehmen beispielsweise auf die Zertifizierung einzelner Hotels, die Nutzung bestimmter Verkehrsmittel oder die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern hinweisen.

Auch Informationen über den CO₂-Ausstoß einer Reise können weiterhin kommuniziert werden, sofern die Berechnungen nachvollziehbar sind und die Darstellung nicht irreführend ist. Plattformen wie KlimaLink, die Emissionen verschiedener Reisebestandteile nach einheitlichen Methoden berechnen, können deshalb für die Branche an Bedeutung gewinnen.

Deutlich problematischer sind hingegen Aussagen, die eine Reise aufgrund von Kompensationszahlungen als klimaneutral darstellen. Solche Versprechen sind nach den neuen Regeln nicht mehr zulässig.

Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln steigen die Anforderungen. Seit dem 27. September 2026 sind Nachhaltigkeitssiegel gegenüber Verbrauchern unzulässig, wenn sie weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Ein solches Zertifizierungssystem muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, unter anderem an öffentliche Bedingungen und unabhängige Überprüfung.

Greenhushing: Wenn Unternehmen lieber schweigen

Zeiss erwartet, dass die neuen Vorgaben zunächst auch einen unerwünschten Nebeneffekt haben könnten: das sogenannte Greenhushing. Damit ist gemeint, dass Unternehmen aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen weniger über ihre tatsächlichen Nachhaltigkeitsleistungen berichten.

Gerade kleinere Tourismusunternehmen verfügen häufig noch nicht über die Daten und Dokumentationssysteme, die für eine umfassende Nachhaltigkeitskommunikation erforderlich wären. Insbesondere bei sozialen Auswirkungen, der regionalen Wertschöpfung oder den Nachhaltigkeitsleistungen ganzer Destinationen bestehen weiterhin erhebliche Informationslücken.

Langfristig sieht Zeiss in der neuen Gesetzgebung jedoch eine Chance. Wenn Umweltversprechen künftig konsequenter belegt werden müssen, profitieren davon insbesondere jene Unternehmen, die seit Jahren ernsthaft in nachhaltigere Produkte und betriebliche Prozesse investieren.

Mehr Glaubwürdigkeit, aber noch nicht automatisch mehr Nachhaltigkeit

Die EmpCo-Richtlinie könnte zu einem wichtigen Wendepunkt in der touristischen Nachhaltigkeitskommunikation werden. Sie schafft strengere Regeln für Werbeversprechen und kann dazu beitragen, dass Verbraucher glaubwürdige Angebote besser von oberflächlichem Greenwashing unterscheiden können.

Allerdings macht eine ehrlichere Kommunikation touristische Produkte noch nicht automatisch nachhaltiger. Entscheidend bleiben die tatsächlichen Auswirkungen des Reisens: die gewählten Verkehrsmittel, die Aufenthaltsdauer, der Ressourcenverbrauch und die Frage, welcher Anteil der touristischen Wertschöpfung bei den Menschen in den Reisezielen ankommt.

Für Reiseunternehmen besteht die Herausforderung deshalb nicht nur darin, ihre Werbeaussagen rechtssicher zu gestalten. Vielmehr müssen Nachhaltigkeitsleistungen systematisch erfasst, dokumentiert und kontinuierlich verbessert werden.

Die neuen gesetzlichen Anforderungen können hierfür einen wichtigen Anstoß geben. Nachhaltigkeit wird dadurch weniger zu einer Frage geschickter Werbeformulierungen und stärker zu einer Frage nachweisbarer Leistungen.

Quelle: Das ausführliche Interview mit Prof. Dr. Harald Zeiss erschien am 23. September 2026 im Fachmagazin touristik aktuell unter dem Titel „Reisebüros stehen mit in der Verantwortung“.